Karin Pompernigg
Hebammenarbeit & Konzentrative Bewegungstherapie


Hebamme

Kompetenz & Herz für Ihre Familienzeit

Bild von Hailey Moeller aus Unsplash


Seit über 25 Jahren begleite ich Frauen und Familien durch Phasen von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das erste gemeinsame Jahr. Mein Weg als Hebamme führte mich von großen Kliniken über internationale Hilfsprojekte im psychosozialen Bereich bis hin zu meiner eigenen Ordination. Diese vielfältigen Erfahrungen ermöglichen es mir, Sie heute mit fundiertem Fachwissen und Empathie zu unterstützen.


Meine Expertise für Sie

  • Klinische Erfahrung: Kreißsäle und Wochenbettstationen in Salzburg, Wien, Oberösterreich und Tirol.
  • Selbstständige Begleitung: Seit 2005 freipraktizierende Hebamme und seit 2014 in eigener Hebammenordination.
  • Weiterbildung & Lehre: Masterstudium in Management im Gesundheitswesen (Midwifery) und externe Lehrbeauftragte für Geburtsvorbereitung (fhg Tirol & fhs Salzburg).
  • Beratungstätigkeit: Langjährige Tätigkeit in der Elternberatung des Landes Tirol und in Kooperation  mit Frühen Hilfen: Netzwerk "Gesund ins Leben".
  • Vernetzung mit sodiwi Soziale Dienste Wipptal und Eltern-Kind-Zentrum Wipptal und Stubaital.


Mein Angebot als Wahlhebamme
Ich bin Ihre Ansprechperson im Wipptal, Stubaital, Innsbruck Land sowie Innsbruck Stadt und arbeite ohne Kassenvertrag. Mein Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Betreuung, die sowohl die körperliche Gesundheit als auch Ihr emotionales Wohlbefinden in den Mittelpunkt stellt. In manchen Situationen macht es Sinn, sich gemeinsam zu besprechen und für ein therapeutisches Arbeiten zu entscheiden. 

Ich begleite Sie bei: 

  • Schwangerschaft: Eltern-Kind-Pass Hebammenberatung, Beratung bei Risikoschwangerschaften und Begleitung in krisenhaften Phasen (körperliche & emotionale Herausforderungen), Schwangerschaftsabbruch
  • Vorbereitung: Entscheidungshilfe bei der Wahl des Geburtsortes, individuelle Geburtsvorbereitung für Spontangeburt sowie Kaiserschnitt
  • nach Geburt: nach Spontangeburt und Kaiserschnitt, Nachgespräch besonders nach einer schwierigen/traumatischen Geburtserfahrung, Fehl- oder Totgeburt
  • Nachbetreuung: Hausbesuche im Wochenbett, Beratung zu Rückbildungsprozessen, Babyblues, Stillmanagement und Formulanahrung, Geburtsnachgespräch besonders nach einer schwierigen/traumatischen Geburtserfahrung
  • Frühe Elternschaft: Bindung, Bedürfnisse und Umgang mit dem Neugeborenen, Eltern sein,  Unterstützungsmöglichkeiten im ersten Lebensjahr

 

Rahmenbedingungen & Honorar 

Bild von Markus Winkler aus Unsplash

Ablauf & Einheiten

Eine Einheit dauert 60 Minuten. Um Ihnen die volle Aufmerksamkeit schenken zu können, biete ich Termine in Ordination und Hausbesuche ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung an. 


Honorar
Leistungen aus Kernaufgabenbereichen von Hebammen sind Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994“ (für freiberufliche Hebammentätigkeit).

  • Ordination:    100 € / Einheit
  • Hausbesuch: 100 € / Einheit zuzüglich amtliches km-Geld 0.50 €/km und Materialpauschale
  • Kommunikationspauschale für gesamten Betreuungszeitraum einmalig 100 €                                    ist eine Option und wird gemeinsam vereinbart. Gute Gründe dafür....inkludiert sind während der vereinbarten Betreuungszeit meine Erreichbarkeit und Beratungs-Mails, -SMS und -Telefonate, wodurch sich die Gesamtanzahl der Hausbesuche inkl. der damit verbundenen Kosten nach unten reguliert und eine kontinuierliche Begleitung mit bedürfnisorientiertem Kontakt und Austausch gewährleistet wird. Die Pauschale als Gesamtes wird von den Kassen nicht rückerstattet, aber zum Teil die erfolgten Telefonberatungen nach bestimmten Kriterien (Indikation, Dauer, Zeitpunkt, etc.). 


Rückerstattung                                                                                                                                           
Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit einer Hebamme auf!

Bei Inanspruchnahme einer Hebamme mit Kassenvertrag sind Hebammenleistungen für Sie kostenlos. Die Hebamme verrechnet ihr Honorar direkt mit den Krankenkassen.

Die Leistungen für Inanspruchnahme einer Wahlhebamme (Hebamme ohne Kassenvertrag) werden von Ihnen persönlich bezahlt. Die Krankenkassen erstatten 80% von den Kassentarifen von Hebammenleistungen - nicht von dem Betrag der Honorarnote.

Offene Beträge können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden - fragen Sie Ihre Steuerberater:in.

Hinweis: die Krankenkassen erstatteten 80% der Fahrtkosten zur nähesten Hebamme in Ihrer Umgebung.

Weitere Informationen sind auf www.hebammen.at zu finden.


Absageregelung
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 2 Werktage im Voraus abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Nichterscheinen oder einer Terminabsage innerhalb dieser Frist ein Ausfallhonorar in voller Höhe des geplanten Termins in Rechnung gestellt wird.


Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht.