Psychotherapie
Unterstützung Ihrer Entwicklung & Gesundheit
Ich arbeite mit Erwachsenen allen Alters und kann Begleitung bei folgenden Themenbereichen anbieten:
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Methode Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
Die Konzentrative Bewegungstherapie (KBT) ist eine körperorientierte psychotherapeutische Methode und gehört in die Gruppe der Psychoanalytisch-psychodynamischen Psychotherapie. Sie basiert auf der Erkenntnis, dass unser Körper all unsere Lebenserfahrungen – die schönen wie die schweren – "speichert". In der Therapie sprechen wir nicht nur über Probleme, sondern nutzen einfache Bewegungen, die Wahrnehmung des eigenen Körpers und den Umgang mit Gegenständen (wie Decken, Bällen, Stäben, Seilen), um im Hier und Jetzt zu spüren, was Sie bewegt.
Rahmenbedingungen & Honorar
Ablauf & Einheiten
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Um Ihnen die volle Aufmerksamkeit schenken zu können, biete ich Termine ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung an. Neben den Sitzungen in meiner Praxis sind nach Absprache auch Hausbesuche möglich.
Honorar
Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
- Einzelsitzung: 80 € / Einheit reduzierter Tarif, da ich in Fachausbildung unter Lehrsupervision behandle und keine Kostenerstattung durch die Krankenkassen möglich ist.
- Hausbesuche: Zuzüglich zum Stundensatz wird eine individuelle Anfahrtspauschale (je nach Entfernung) vereinbart.
- Teams & Gruppen: Honorar nach individueller Vereinbarung.
Rückerstattung Während Fachausbildung ist keine Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen möglich.
Mit Abschluss des Studiums und Eintrag in die Berufsliste für Psychotherapie ist eine Teil-Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse möglich (sofern eine behandlungswürdige Störung als Diagnose vorliegt). Aktuelle Kostenzuschüsse pro Einheit:
- ÖGK: € 33,70 | BVAEB: € 48,80 | SVS: € 45,00 | KUF: € 60,00
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 2 Werktage im Voraus abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Nichterscheinen oder einer Terminabsage innerhalb dieser Frist ein Ausfallhonorar in voller Höhe der geplanten Sitzung in Rechnung gestellt wird.
Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht.